Habitat/Ökologie (Meinunger & Schröder 2007) Nahe mit Seligeria pusilla verwandte Art, erst neuerdings von Gos & Ochyra (1994) durch Herbarrevisionen für das Gebiet nachgewiesen. Sie unterscheidet sich von S. pusilla durch kurz rektanguläre Zellen der Seta sowie durch lang ausgezogene Perichaetialblätter, die bis zum Grund der Kapsel reichen. Bestimmungshinweise geben Boudier & Pierrot (1992); Blockeel et al. (2000); Smith (1980); Nyholm (1986). Abbildung bei Schlüsselmayr (2005). Wie die übrigen Seligeria-Arten in Spalten und Überhängen schattiger Kalkfelsen, im Gebiet bislang nur auf harten, dolomitischen Kalken. Charakteristische Begleiter sind nach C. Schmidt (1995): Didymodon rigidulus, Eurhynchium hians, Tortella tortuosa, Preissia quadrata und Scapania aspera.
Verbreitung (Meinunger & Schröder 2007) Offenbar sehr selten und auf montane Lagen beschränkt, bislang nur im Harz, im westfälischen Bergland und in den Alpen gefunden: NB: 4127/4 Devonischer Massenkalk am Iberg bei Bad Grund, Fuß eines Felsens am Osthang, 14.04.2000, M. Preussing, det. C. Schmidt. NW: Erstnachweis durch C. Schmidt (1995; 2004): 4813/23 Massenkalkgebiet bei Heggen, 14.04.1935, leg. K. Scheele & K. Koppe, det. Schmidt, hier 1995 wieder bestätigt. Inzwischen an weiteren, ähnlichen Stellen gefunden: Schmidt & Heinrichs (1999); C. Schmidt (2004 !). BY: Erstnachweise durch Gos & Ochyra (1994): 8237/3 Ruine Hohenwaldeck bei Schliersee, ca. 980 m, 30.07.1891, leg. Gmelch; 8243/1 Hochstaufen bei Inzell, 16.08.1955, leg. Grützmann. Neufunde: 8443/12 Am Hang westlich der Eckaualm, 1130 m, 28.10.1987, leg. U. Beyerlein und 8443/4 Saugasse SW vom Königssee, ca. 1000 m, 18.10.1989, U. Beyerlein, det. LM.
Bestand und Gefährdung (Meinunger & Schröder 2007) In den Alpen ist in der Zukunft mit weiteren Fundmeldungen von Seligeria acutifolia zu rechnen, hier ist keine Gefährdung erkennbar. Die wenigen Vorkommen der Art in den Mittelgebirgen sind immer klein, hier gibt es nur wenige Gebiete, in denen sie vielleicht noch zu erwarten wäre. Es sollte von Seiten der Naturschutzbehörden sichergestellt werden, dass die bekannten Wuchsstellen nicht später einmal durch Steinbruchbetrieb oder ähnliche Aktivitäten verändert oder vernichtet werden: RL R.